Hundeschwimmen
Auch in diesem Jahr organisieren die Gemeindewerke Steinhagen gemeinsam mit uns wieder das Hundeschwimmen im Waldbad Steinhagen. Das Waldbad bietet mit seinem Naturstrand und dem flachen Einstieg ins Wasser die besten Bedingungen für vierbeinigen Badespaß!
Das Hundeschwimmen wird durch unser Trainer-Team der Hundeschule Steinhagen betreut. Alle teilnehmenden Hunde sollten sozialverträglich sein und müssen eine gültige Tierhalter-/ Hundehalterhaftpflichtversicherung vorweisen und über einen gültigen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist mitzubringen und wird am Eingang eingesehen.
Wir freuen uns auf Euch und Eure Vierbeiner.

Wann?
Sonntag, 08.10.2023
11.00 bis 15.00 Uhr
Wo?
Waldbad Steinhagen, Waldbadstr. 39, 33803 Steinhagen
Eintritt
Das Eintrittsgeld in Höhe von 2,- Euro pro Hund wird vollständig an die DLRG Steinhagen gespendet!
Anmeldung
Eine vorherige Reservierung zur Teilnahme ist nicht möglich. Die Teilnahmeformulare, die unterschrieben zum Hundeschwimmen mitgebracht werden oder vor Ort unterschrieben werden können, sind ab sofort bei uns in der Hundeschule und im Hallenbad Steinhagen erhältlich und stehen zusätzlich zum Download auf der Internetseite der Gemeindewerke Steinhagen bereit: https://www.gs-werke.de/images/pdf/baeder/Anmeldung_Hundeschwimmen.pdf
Mit Eurer Unterschrift bestätigt Ihr die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen der Gemeindewerke Steinhagen GmbH:
Der sich anmeldende Teilnehmer haftet für durch den angemeldeten Hund verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere besteht eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung des Tierhalters und des Tieraufsehers gemäß §§ 833, 834 BGB. Halter und Begleiter von Hunden der Kategorien 1 („Gefährliche Hunde“ im Sinne der§3 LHundG NRW, unter anderem die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) und 2 (die in § 10 LHundG NRW genannten Rassen) des Hundegesetzes für das Land Nordrhein – Westfalen haben die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes für das Verhalten außerhalb der Wohnung zu beachten (u. U. Maulkorb- und Leinenpflicht). Die Gemeindewerke Steinhagen GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden am Hund, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, oder durch den Hund. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie im Besitz einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung sind. Für den Nachweis einer bestehenden Tollwutimpfung ist der Hundehalter bzw. Begleiter des Hundes verpflichtet einen gültigen Impfpass des Hundes vorzuweisen. Die Teilnehmer sind zudem verpflichtet die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde selbst zu beseitigen.
Abfallbehälter und Kotbeutel sind in ausreichender Zahl vorhanden. Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gut sozialisiert ist. Der Teilnehmer stellt die Gemeindewerke Steinhagen GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen für die Nutzung der Einrichtung „Waldbad Steinhagen“ von allen Schadenersatzansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass die Gemeindewerke Steinhagen GmbH, wegen der vom Teilnehmer zu
vertretender Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen wird. Die Haus– und Badeordnung der Gemeindewerke Steinhagen GmbH in der zurzeit gültigen Fassung gilt analog für diese Veranstaltung. Mit der Anmeldung erkennt der Hundehalter diese an. Die Haus- und
Badeordnung ist im Zugangsbereich der Veranstaltung ausgehängt.
Anmeldung und Infos
Bei Fragen oder für Infos meldet Euch gern bei uns: Tel. 0 52 04 / 69 49